Alte-Hasen-Regelung
Der deutsche Bundestag zieht in Betracht, eine „Alte-Hasen-Regelung“ für Vermittler von Investmentfonds, Geschlossene Fonds und sonstigen Vermögensanlagen zu beschließen. Dafür müssen Vermittler eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34c GewO seit dem 01.01.2006 ununterbrochen vorweisen und alle Prüfberichte gem. § 16 MaBV seit 2006 lückenlos nachweisen können.
Ob Sie von dem Regulierungsvorhaben in punkto Qualifikation für die „Alte-Hasen-Regelung“ betroffen sind, können Sie ab sofort über den Qualifikations-Check in unserem Service-Portal erfahren. Eine Registrierung ist nicht nötig und die Auswertung ist kostenlos.
Dieser Informationsdienst erfolgt auf der Basis der Partnerschaft zwischen der CONZEPTA und GOING PUBLIC!
Die Analyse wird stets auf dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens angepasst.
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