Rechengrößen in der Sozialversicherung

Endgültige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Beitragssätze

 


Beitragssätze bundeseinheitlich

Rentenversicherung allgemein           → 19,6 %

Arbeitslosenversicherung allgemein →  3 %

Krankenversicherung (ab 2009 bundeseinheitlich bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch)
allgemeiner Beitragssatz → 15,5 % inklusiv Sonderbeitrag AN 0,9 %

Pflegeversicherung allgemein → 1,95 %, Zuschlag bei Kinderlosigkeit 2,2 %

 

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Beitragsbemessungsgrenzen

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

Alte Bundesländer

2012 → 67.200 € jährlich / 5.600 € monatlich
2011 → 66.000 € jährlich / 5.500 € monatlich
2010 → 66.000 € jährlich / 5.500 € monatlich
2009 → 64.800 € jährlich / 5.400 € monatlich
2008 → 63.600 € jährlich / 5.300 € monatlich

Neue Bundesländer

2012 → 57.6000 € jährlich / 4.800 € monatlich
2011 → 57.600 € jährlich / 4.800 € monatlich
2010 → 55.800 € jährlich / 4.650 € monatlich
2009 → 54.600 € jährlich / 4.550 € monatlich
2008 → 54.000 € jährlich / 4.500 € monatlich

Geringverdienergrenze    bundeseinheitlich → 325,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich → 400,00 €

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

Bezugsgröße alte und neue Bundesländer

Alte Bundesländer

2012 → 31.500 € jährlich / 2.625 € monatlich

Neue Bundesländer

2012 → 26.880 € jährlich / 2.240 € monatlich

(Alle Angaben ohne Gewähr)

 

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