Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

 

 

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung, u.a. für Versicherungsmakler, bei denen ein Berufsversehen echte Vermögenschäden zur Folge hat. In der VSH spricht man vom Verstoßprinzip. Der Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis oder die Anspruchserhebung, sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftungsansprüche nach sich ziehen kann.

Mit der VSH der CONZEPTA sind Sie wie folgt abgesichert (die wichtigsten Punkte in Kürze):

  • Die Ausübung aller Tätigkeiten eines Versicherungsmaklers oder Mehrfachagenten, inklusiv der Honorarberatung
  • Die Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler (Immobilienmakler), sowie Wohnungseigentümerverwalter gem. § 27 WEG bis zu einer Miet- / Pachteinnahme aus Haus- / Grundstücksverwaltung von 250.000 €
  • Der Nachweis und die Vermittlung von Finanzierungen / Hypotheken
  • Bausparvermittlung
  • Vermittlung von Leasingverträgen
  • Anteilsvermittlung an Investmentfonds (sofern Fonds und die auflegenden Investmentgesellschaften in Deutschland zugelassen sind)
  • Vermittlung ausländischer Versicherungsprodukte
  • Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Windkraft- und Leasingfonds (IDW-Wirtschaftsprüfertestat erforderlich)
  • Medienfonds, Private Equity und Venture Capital (IDW-Wirtschaftsprüfertestat erforderlich)

Download der Anträge und Bedingungen im Partnerlogin.

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich bitte an das CONZEPTA Team.

Telefon: 0561 / 705 228 30
E-Mail: info@conzepta.com

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